Seit bereits einigen Jahren ist in Niederösterreich für eine Baugenehmigung in einem denkmalgeschützten Gebäude die Erstellung einer Bauhistorischen Untersuchung erforderlich . Diese soll allen Planungsbeteiligten, also Architekten, Bauherren wie Denkmalpflegern eine solide Besprechungsgrundlage abgeben.
Wir erstellen im Zuge dieses Untersuchungsberichtes bereits ab der ersten Untersuchungsstufe hypothetische Baualterspläne, die oft eine rasche und kostengünstige Entscheidungsgrundlage für Veränderungen in der Bausubstanz geben können oder aber vorgeben, welche Bereiche bei Bedarf noch tiefergehend untersucht werden sollten.
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