BEFUNDUNG AUF WANDMALEREI:

Bevor historische Bausubstanz vom BDA für notwendige Veränderungen zum Abbruch frei gegeben wird, müssen auf jeden Fall die betreffenden Wände auf eventuell verdeckte Wandmalerei befundet werden.

 

Dafür werden von der Restauratorin im erforderlichen Ausmaß Befundfenster auf der Wandoberfläche angelegt, in der Regel mit Schichtentreppen, die die übereinanderliegenden Malschichten aus der Baugeschichte des Denkmals zeitlich dokumentieren.

 


ATELIER JIROUT - ATELIER FÜR HUMOR IN DER ARCHITEKTUR UND REINIGUNG VON HEILIGENSCHEINEN

Mag. Art Gabriele Jirout

DI.(Arch) Alexander Jirout


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