Bevor historische Bausubstanz vom BDA für notwendige Veränderungen zum Abbruch frei gegeben wird, müssen auf jeden Fall die betreffenden Wände auf eventuell verdeckte Wandmalerei befundet werden.
Dafür werden von der Restauratorin im erforderlichen Ausmaß Befundfenster auf der Wandoberfläche angelegt, in der Regel mit Schichtentreppen, die die übereinanderliegenden Malschichten aus der Baugeschichte des Denkmals zeitlich dokumentieren.
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